Arzneimittel sind Stoffe und deren Zubereitungen, die nach §2 Arzneimittelgesetz (AMG) dazu bestimmt sind, durch Anwendung am oder im menschlichen oder tierischen Körper als Therapeutika in geeigneter Dosierung
Der Begriff eines Arzneimittels geht über den Medikamentenbegriff hinaus und umfasst auch Kontrastmittel oder Blutpräparate. Umgangssprachlich werden die Begriffe Arzneimittel und Medikament synonym verwendet.
Kosmetika, Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel zählen nicht zu Arzneimitteln, auch wenn sie vielleicht nur über Apotheken vertrieben werden.
Phytopharmaka sind pflanzliche Arzneimittel, die pharmazeutisch bearbeitete Zubereitungen aus Arzneipflanzen enthalten. Es werden für die Herstellung von pflanzlichen Arzneimitteln die wirksamen Bestandteile aus Pflanzen, Pflanzenteilen oder Zubereitungen daraus (z.B. Tinkturen, Extrakte) verwendet. In der Regel werden die Wirkstoffe durch Extraktion aus frischen oder getrockneten Pflanzen gewonnen. Dabei wird der Extrakt durch Mazeration (Extraktion nur bis zum Extraktionsgleichgewicht) oder durch Perkolation (erschöpfende Extraktion) gewonnen. Arzneimittelqualität und Arzneimittelsicherheit werden bei den pflanzlichen Arzneimitteln ebenso hoch angesetzt wie bei chemisch-synthetischen Medikamenten. Die Wirkungen der Phytopharmaka sind oft schon seit vielen Generationen bewährt und darüberhinaus bei einigen Arzneimittel auch in klinischen Studien wissenschaftlich erwiesen. Die Beliebtheit von Phytopharmaka basiert im Wesentlichen auf der guten Verträglichkeit, der geringen Nebenwirkungen und auf einer bewussten und gesunden Lebensführung.
Phytopharmaka sind pflanzliche Arzneimittel, die pharmazeutisch bearbeitete Zubereitungen aus Arzneipflanzen enthalten. Es werden für die Herstellung von pflanzlichen Arzneimitteln die wirksamen Bestandteile aus Pflanzen, Pflanzenteilen oder Zubereitungen daraus (z.B. Tinkturen, Extrakte) verwendet. In der Regel werden die Wirkstoffe durch Extraktion aus frischen oder getrockneten Pflanzen gewonnen. Dabei wird der Extrakt durch Mazeration (Extraktion nur bis zum Extraktionsgleichgewicht) oder durch Perkolation (erschöpfende Extraktion) gewonnen. Arzneimittelqualität und Arzneimittelsicherheit werden bei den pflanzlichen Arzneimitteln ebenso hoch angesetzt wie bei chemisch-synthetischen Medikamenten. Die Wirkungen der Phytopharmaka sind oft schon seit vielen Generationen bewährt und darüberhinaus bei einigen Arzneimittel auch in klinischen Studien wissenschaftlich erwiesen. Die Beliebtheit von Phytopharmaka basiert im Wesentlichen auf der guten Verträglichkeit, der geringen Nebenwirkungen und auf einer bewussten und gesunden Lebensführung.
Arzneimittel sind Stoffe und deren Zubereitungen, die nach §2 Arzneimittelgesetz (AMG) dazu bestimmt sind, durch Anwendung am oder im menschlichen oder tierischen Körper als Therapeutika in geeigneter Dosierung
Der Begriff eines Arzneimittels geht über den Medikamentenbegriff hinaus und umfasst auch Kontrastmittel oder Blutpräparate. Umgangssprachlich werden die Begriffe Arzneimittel und Medikament synonym verwendet.
Kosmetika, Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel zählen nicht zu Arzneimitteln, auch wenn sie vielleicht nur über Apotheken vertrieben werden.
Medikamente sind Arzneimittel, die in bestimmter Dosierung zur Heilung, Vorbeugung oder Diagnose einer Krankheit dienen. Von Medikamenten abzugrenzen sind Arzneimittel zur Diagnose von Erkrankungen und körperlichen Zuständen und Arzneimittel, die dem Ersatz von Körperflüssigkeiten dienen.
Medikamente müssen in Deutschland vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassen werden. Nach ihrer Erhältlichkeit kann man sie unterteilen in:
Die erwünschte Wirkung, unerwünschte Nebenwirkungen nach Einnahme oder Gabe und Wechselwirkungen wie Wirkungsabschwächung oder -verstärkung müssen im Beipackzettel ebenso wie Angaben zur Dosierung aufgeführt werden.
Medikamente haben zahlreiche Darreichungsformen:
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