Arzneimittel sind Stoffe und deren Zubereitungen, die nach §2 Arzneimittelgesetz (AMG) dazu bestimmt sind, durch Anwendung am oder im menschlichen oder tierischen Körper als Therapeutika in geeigneter Dosierung
Der Begriff eines Arzneimittels geht über den Medikamentenbegriff hinaus und umfasst auch Kontrastmittel oder Blutpräparate. Umgangssprachlich werden die Begriffe Arzneimittel und Medikament synonym verwendet.
Kosmetika, Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel zählen nicht zu Arzneimitteln, auch wenn sie vielleicht nur über Apotheken vertrieben werden.
(syn.: Arzneipflanze)
Heilpflanzen enthalten medizinisch wirksame Inhaltsstoffe, die zur Heilung oder Linderung von Erkrankungen verwendet werden können.
Die rationale Heilpflanzenmedizin (Phytotherapie) gehört zur naturwissenschaftlich orientierten Medizin. Anstelle einer synthetisierten Substanz setzt sie aber ein pflanzliches Arzneimittel (Phytopharmakon) ein.
In der Heilpflanzenmedizin (Phytotherapie) werden entweder die ganzen Pflanzen, einzelne Teile wie Blätter, Blüten oder Wurzeln oder deren Wirkstoffe wie z.B. ätherische Öle verwendet. Zur Anwendung kommen auch Zubereitungen wie z.B. Tinkturen oder Flüssigextrakte, Aufgüsse (z.B. Tees) und andere galenische Zubereitungen wie Presssäfte, Sirupe, Kaltwasserauszüge, Abkochungen.
Für Phytopharmaka verwendete Pflanzen sind von der Kommission E des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wissenschaftlich geprüft.
Pflanzliche Fertigarzneimittel haben einen hohen Grad der Standardisierung bei den Wirkstoffen und der galenischen Zubreitung. Damit ist eine gleichbleibend hohe Qualität sichergestellt, wie es der Gesetzgeber fordert.
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