Arzneimittel sind Stoffe und deren Zubereitungen, die nach §2 Arzneimittelgesetz (AMG) dazu bestimmt sind, durch Anwendung am oder im menschlichen oder tierischen Körper als Therapeutika in geeigneter Dosierung
- Zustände oder Funktionen des Körpers zu beeinflussen,
- natürlich vom menschlichen oder tierischen Körper erzeugte Wirkstoffe oder Körperflüssigkeiten zu ersetzen sowie
- Krankheitserreger, Parasiten oder körperfremden Stoffe unschädlich zu machen oder zu entfernen.
Der Begriff eines Arzneimittels geht über den Medikamentenbegriff hinaus und umfasst auch Kontrastmittel oder Blutpräparate. Umgangssprachlich werden die Begriffe Arzneimittel und Medikament synonym verwendet.
Kosmetika, Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel zählen nicht zu Arzneimitteln, auch wenn sie vielleicht nur über Apotheken vertrieben werden.