Apothekenpflichtige Arzneimittel sind Arzneimittel, die nur in Apotheken an den Verbraucher abgegeben werden dürfen. Dadurch soll die Arzneimittelsicherheit gewährleistet werden. Ein Rezept ist für solche Medikamente nicht erforderlich, solange diese nicht auch verschreibungspflichtig sind.
Auf der Arzneimittelpackung ist zur Kennzeichnung »Apothekenpflichtig« aufgedruckt und in Arzneimittelverzeichnissen (z.B. Rote Liste) ist die Apothekenpflicht mit einem »Ap.« gekennzeichnet.
Die Apothekenpflicht regelt in Deutschland § 43 des Arzneimittelgesetz (AMG).