Apothekenpflicht (-ige Arzneimittel)

Apothekenpflichtige Arzneimittel sind Arzneimittel, die nur in Apotheken an den Verbraucher abgegeben werden dürfen. Dadurch soll die Arzneimittelsicherheit gewährleistet werden. Ein Rezept ist für solche Medikamente nicht erforderlich, solange diese nicht auch verschreibungspflichtig sind.

Auf der Arzneimittelpackung ist zur Kennzeichnung »Apothekenpflichtig« aufgedruckt und in Arzneimittelverzeichnissen (z.B. Rote Liste) ist die Apothekenpflicht mit einem »Ap.« gekennzeichnet.

Die Apothekenpflicht regelt in Deutschland  § 43 des Arzneimittelgesetz (AMG).

Pflichtangaben

Umckaloabo®. 8 g/10 g Flüssigkeit. Für Erwachsene und Kinder ab 1 Jahr. Wirkstoff: Pelargonium sidoides-Wurzeln-Auszug. Anwendungsgebiete: Akute Bronchitis (Entzündung der Bronchien). Enthält 12 Vol.-% Alkohol. Umckaloabo® 20 mg Filmtabletten. Für Erwachsene und Heranwachsende über 12 Jahre. Wirkstoff: Pelargonium-sidoides-Wurzeln-Auszug, getrocknet. Anwendungsgebiete: Zur symptomatischen Behandlung der akuten Bronchitis (Entzündung der Bronchien). Umckaloabo® Saft für Kinder. 0,2506 g / 100 g Sirup. Für Kinder von 1 bis 12 Jahre. Wirkstoff: Pelargonium sidoides-Wurzeln-Auszug, getrocknet. Anwendungsgebiete: Zur symptomatischen Behandlung der akuten Bronchitis (Entzündung der Bronchien).  Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker. ISO-Arzneimittel – Ettlingen.

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