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26.01.2010
Pelargonienpflanze

Stellungnahme der Unternehmensgruppe

Stellungnahme der Unternehmensgruppe Dr. Willmar Schwabe zum Einspruchsverfahren gegen das europäische Patent zum Herstellverfahren von Pelargonium sidoides-Extrakten:

Am 25./26. Januar 2010 wurde vor der Einspruchsabteilung des Europäischen Patentamtes in einer intensiven 1½-tägigen Verhandlung unser Patent zur Herstellung von Extrakten aus Pelargonium sidoides diskutiert. Folgende Punkte wurden dabei geklärt:

1. Das Patent stellt keine Verletzung der öffentlichen Ordnung und der guten Sitten dar. Dadurch wird deutlich, dass Schwabe bei der Rohstoffgewinnung für Umckaloabo® die gesetzlichen Vorgaben in vollem Umfang einhält.

Weiterhin wird dadurch bestätigt, dass die Sammlung der Pflanzen für die Firma Schwabe nachhaltig ist und daraus keine Gefährdung der Pflanzenbestände oder eine Schädigung der Umwelt resultiert.

2. Als weiterer Punkt wurde eindeutig festgestellt, dass das Patent in keiner Weise auf die Monopolisierung der Pflanze Pelargonium sidoides abzielt.

3. Es wurde klargestellt, dass das Herstellverfahren neu ist, was bedeutet, dass das Patent nicht im Entferntesten traditionelles Wissen verwendet.

4. Dass das Patent aus technischen Gründen, die die erfinderische Tätigkeit betreffen, vorläufig widerrufen wurde ist angesichts der anspruchsvollen Maßstäbe, die das Europäische Patentamt anlegt, nicht ungewöhnlich. Doch auch mit dieser Entscheidung wurde bestätigt, dass die Erfindung nicht auf traditionellem Wissen aufbaut. Hinsichtlich dieser Detailfrage streben wir nun eine abschließende Klärung im Beschwerdeverfahren an.

Besonders wichtig an dieser Entscheidung ist für uns, dass damit der Vorwurf der Biopiraterie, d.h. der Vorwurf der unrechtmäßigen Aneignung von genetischen Ressourcen und traditionellem Wissen eindeutig zurückgewiesen wurde.

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