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Same procedure as every year (engl.: Alle Jahre wieder …): an den wichtigsten Festtagen will man seiner Familie, seinen Freunden und sich selbst auch kulinarisch nur das Beste gönnen – und das nicht zu knapp.
So wird häufig viel zu viel einkauft, der knusprige Gänsebraten am Weihnachtsfeiertag gerät so üppig, dass dieser auch noch am nächsten Tag zum leckeren Highlight des Mittagsmahls wird. Oder liebe Gäste verwöhnen einen mit Gebäck und anderen selbst kreierten Leckereien. So wundert es nicht, dass viele der eingekauften Lebensmittel nicht so schnell wie ursprünglich geplant verzehrt werden. Oft wird dann das sogenannte Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD, „mindestens haltbar bis …“) überschritten.
Nun stellt sich Frage, ob man diese Waren ohne Gefährdung seiner Gesundheit noch essen kann? Und dann gibt es ja noch das Verbrauchsdatum („verbrauchen bis …“).
Doch zuerst einmal zu den Begriffen. Das Mindesthaltbarkeitsdatum gibt an, bis zu welchem Zeitpunkt in der Regel ein Lebensmittel bei sachgerechter Lagerung (ggf. Einhaltung der vorgeschriebenen Kühltemperatur, unterbrechungsfreie Kühlkette) ohne wesentliche Geschmacks- und Qualitätseinbußen und ohne Gesundheitsrisiko verzehrt werden kann. Die Festlegung des MHD liegt im Ermessen des Herstellers.
Normalerweise sind Lebensmittel nach dem Ablauf des MHD immer noch eine gewisse Zeit haltbar. Allerdings sollte der Verbraucher dann darauf achten, dass kein Befall mit Bakterien oder Schimmelpilzen erfolgt ist. Dies gilt auch bereits vor Ablauf des MHD, das keine Garantie bietet, dass nicht schon einmal frühzeitig ein Verderb erfolgen kann. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn Originalverpackungen geöffnet werden und die verbliebenen Lebensmittel mit Keimen belastet werden.
Weiterhin muss man damit rechnen, dass es insbesondere nach Ablauf des MHD zu Veränderungen des Geschmacks und der Konsistenz kommen kann oder die Ware austrocknet.
Insofern ist man immer gut beraten, wenn man Nahrungsmittel vor Verwendung einer kritischen Prüfung unterzieht, die man auch als Auge-Nase-Zunge-Check beschreiben kann. Sieht das Lebensmittel noch frisch aus und war die Verpackung unauffällig (geschlossen, ohne Aufblähung), riecht das Lebensmittel frisch und angenehm, ist der Geschmack einwandfrei? Schon beim leichtesten Zweifel sollte man das Lebensmittel sicherheitshalber entsorgen, denn Bakterien und Schimmelpilze können nicht nur schwere Infektionen auslösen, sondern setzen häufig auch noch Giftstoffe frei, die dem Körper schaden. Ansonsten spricht nichts, aber auch gar nichts dagegen, ein vom MHD her abgelaufenes Lebensmittel auch danach mit Genuss zu verspeisen.
Anders sieht es mit dem Verbrauchsdatum aus, das bei mikrobiologisch besonders empfindlichen Nahrungsmitteln, wie Hackfleisch, frischem Geflügelfleisch und Rohmilch gesetzlich vorgeschrieben ist. Hier darf nach Ablauf des Verbrauchsdatums kein Verzehr mehr erfolgen. Denn bereits nach kurzer Zeit steigt das Risiko für gesundheitliche Risiken immens.
Die besten Strategien, dass Lebensmittel nicht im Abfall landen, hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in einer kleinen Klappkarte zusammengefasst:
Tipp 1: Geplant einkaufen.
Wird gezielt nur das Nötige eingekauft, reduziert sich die Zahl der Lebensmittel, die verderben können.
Tipp 2: Haltbarkeit prüfen
Nicht nur das MHD, sondern auch die persönliche Prüfung mit den Sinnen entscheiden lassen.
Tipp 3: Passende Mengen kaufen
Großpackungen nur dann kaufen, wenn diese auch wirklich notwendig sind.
Tipp 4: Vorräte richtig lagern
Die richtige Lagerung leistet einen wichtigen Beitrag zur Haltbarkeit.
Tipp 5: Reste weiterverwenden
Kreative Küche ist heute angesagt und hilft zudem, Abfälle zu vermeiden und Geld zu sparen.
In der genannten Klappkarte „Lebensmittelabfälle vermeiden – Die cleveren Tipps“ finden Sie zu den Tipps noch jede Menge konkreter Empfehlungen. Sie können diese unter auf der Internetseite des Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) herunterladen.
Durch aktives Vermeiden von unnötigen Lebensmittelabfällen können Sie helfen, den jährlichen Abfallberg von 20 Millionen Tonnen noch genießbarer Nahrungsmittel drastisch zu verkleinern. Und dabei bis zu 300 EUR pro Person - zusätzliches „Weihnachtsgeld“ für Sie! - zu sparen.
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